Klasse B196 (max. 125ccm)
Ausbildung
- Mindestalter: 25 Jahre
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: KEINE!
Stundenpensum
- Übungsstunden: 5x 90min
- Theorie/Doppelstunden 4x á 90 Minuten
Voraussetzungen
- mind. 25 Jahre alt
- seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Merkmale
Krafträder mit Hubraum max. 125 cm³ oder
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW