A (über 50 kW)
Ausbildung
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A,
21 Jahre für Trikes,
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A,
21 Jahre für Trikes,
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Merkmale
•Krafträder mit
Hubraum über 50 cm³ oder bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
•Dreirädrige Kleinkrafträder mit
Leistung über 15 kW
•Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
Leistung über 15 kW
•Krafträder mit
Hubraum über 50 cm³ oder bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
•Dreirädrige Kleinkrafträder mit
Leistung über 15 kW
•Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
Leistung über 15 kW