Klasse A

Klasse A (über 35 kW)

Ausbildung
  • Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
  • Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Merkmale

Krafträder mit  

  • Hubraum über 50 cm³ oder bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h


Dreirädrige Kleinkrafträder mit  

  • Leistung über 15 kW


Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern  

  • Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Leistung über 15 kW