Klasse A (über 35 kW)
Ausbildung
- Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
- Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Merkmale
Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm³ oder bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
- Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Leistung über 15 kW