GABELSTAPLER
Die Ausbildung
- Sicherer Umgang mit Staplern & Lasten um Unfälle zu vermeiden
- Praktische und Theoretische Prüfung
- Aushändigung des Fahrausweises für Flurförderfahrzeuge an 2 Tagen
Die Voraussetzung
- Mindestens 18 Jahre
- Charakterliche und geistige Eignung
- Gesundheitliche Eignung (Anlehnung an G25 & Sehtest)
Die Richtlinie
Die Berufsgenossenschaft schreibt in Ihren Unfallverhütungsvorschriften § 7 BGV D27 vor, dass nur ausgebildete Personen zum Steuern eines Gabelstapler beauftragt werden dürfen.
Zusätzlich verlangt die ISO DIN EN 9000 ff eine Schulung. Für Zeitpersonalunternehmen ergibt sich die Pflicht aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.