L (max. 40 km/h)
Ausbildung
Mindestalter: 16
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung
Mindestalter: 16
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung
Voraussetzungen
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Stundenpensum
Übungsstunden: nach Bedarf
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2
Übungsstunden: nach Bedarf
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2
Merkmale
•Zugmaschinen
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
•Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge
bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h
auch mit Anhänger
•Zugmaschinen
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
•Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge
bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h
auch mit Anhänger